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   BVerfG, 25.07.1988 - 1 BvR 109/85   

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BVerfG, 25.07.1988 - 1 BvR 109/85 (https://dejure.org/1988,1984)
BVerfG, Entscheidung vom 25.07.1988 - 1 BvR 109/85 (https://dejure.org/1988,1984)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Juli 1988 - 1 BvR 109/85 (https://dejure.org/1988,1984)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schuldnerverzeichnis - Eintragung - Vorzeitige Löschung - Konkursverfahren - Informationelle Selbstbestimmung

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 3009
  • NVwZ 1989, 47 (Ls.)
  • Rpfleger 1989, 121
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BGH, 09.02.2012 - VII ZB 49/10

    Reichweite der Kontenpfändung: Pflicht zur Herausgabe sämtlicher Kontoauszüge;

    dd) Schließlich ergibt sich keine Beschränkung der Herausgabeanordnung im Hinblick auf ein Recht des Schuldners zur Geheimhaltung oder sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. dazu BVerfGE 61, 1, 41 ff.; BVerfG, NJW 1988, 3009).
  • OLG Karlsruhe, 22.06.2009 - 1 U 13/09
    Zwar kann der Geschädigte grundsätzlich vom Schädiger den zur Herstellung erforderlichen Geldbetrag verlangen, wofür das Schätzungsgutachten eines anerkannten Kfz-Sachverständigen über die Höhe der voraussichtlichen Reparaturkosten für das Gericht eine sachgerechte Grundlage sein kann, sofern das Gutachten hinreichend ausführlich ist und das Bemühen erkennen lässt, dem konkreten Schadensfall vom Standpunkt eines wirtschaftlich denkenden Betrachters gerecht zu werden (BGH, NJW 88, 3009).
  • BGH, 09.02.2012 - VII ZB 54/10

    Reichweite der Kontenpfändung: Uneingeschränkter Anspruch auf Herausgabe der

    dd) Schließlich ergibt sich keine Beschränkung der Herausgabeanordnung im Hinblick auf ein Recht des Schuldners zur Geheimhaltung oder sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. dazu BVerfGE 61, 1, 41 ff.; BVerfG, NJW 1988, 3009).
  • BGH, 21.09.2023 - V ZB 17/22

    Kein Anspruch des Grundeigentümers auf Umschreibung des Grundbuchs nach Löschung

    Grundsätzlich muss daher der Einzelne nach Art. 2 Abs. 1 GG Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im überwiegenden Allgemeininteresse, auf gesetzlicher Grundlage und unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des rechtsstaatlichen Gebots der Normenklarheit hinnehmen (vgl. BVerfG, NJW 1988, 3009; BVerfGE 65, 1, 43 f.).
  • BGH, 10.04.2007 - I ZB 15/06

    MOON

    Vielmehr besteht ein Allgemeininteresse daran, dass keine Marken zu Unrecht eingetragen werden oder zu Unrecht eingetragen bleiben und dass nicht aus eingetragenen Marken zu Unrecht Ausschließlichkeitsrechte abgeleitet werden (vgl. BVerfG NJW 1988, 3009 f. zur Eintragung im Schuldnerverzeichnis).
  • VG Wiesbaden, 07.12.2007 - 6 E 928/07

    Anspruch auf Löschung von Daten in der Hessischen Zirkusdatei; Übermittlung von

    Zu den sachlichen Verhältnissen gehören auch Daten, welche aus einer wirtschaftlichen Betätigung hervorgehen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des 1. Senates, Beschluss vom 25.07.1988, Az. 1 BvR 109/95, NJW 1988, S. 3009 ff.).
  • BFH, 24.09.1991 - VII R 34/90

    Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach § 284 AO kann auch ohne

    Zwar dient das Schuldnerverzeichnis dem Schutz des Geschäftsverkehrs vor unzuverlässigen Schuldnern (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, 48. Aufl., § 915, Anm. 1; Beschluß des Landgerichts - LG - Tübingen vom 26. August 1985 5 T 120/85, Der Deutsche Rechtspfleger - Rpfleger - 1986, 24, 25; des LG Freiburg vom 29. Januar 1986 8 T 17/86, Rpfleger 1986, 187; vgl. auch Beschluß des BVerfG vom 25. Juli 1988 1 BvR 109/85, Rpfleger 1989, 121, in dem die Verfassungsmäßigkeit der Schuldnerliste nach § 107 Abs. 2 der Konkursordnung - KO - auch unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bejaht wird).
  • FG Hamburg, 29.10.1996 - II 118/96

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Vollziehung eines Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheids;

    Auch generelle Eigenschaften einer Person können offenbart werden, wie bei der Bedürftigkeit eines Unterhaltsempfängers, der Solvenz eines Debitors nach Forderungsabschreibung oder der Gemeinnützigkeit einer juristischen Person beim Spendenabzug (vgl. BMF-Schreiben vom 16. März 1978, BStBl 1978 1, 169, AO-Kartei K. 2; Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 30 AO, Rd. 53 ff, 56; Koch/Scholtz, AO, 4. A., § 30 Rd. 31 "Gemeinnützigkeit", Schwarz, AO,§ 30 Rd. 34, 35, Tipke/Kruse, AO/FGO, § 30 AO Rd. 41); ggf. kann dabei der gesteigerte Sozialbezug entsprechender Daten berücksichtigt werden (vgl. BVerfG-Beschluß vom 25. Juli 1988 1 BvR 109/85 , NJW 1988, 3009).

    Unabhängig von einer tatsächlich beantragten oder beschlossenen Beiladung ist die Akten-Offenbarung nach vorstehenden Grundsätzen zulässig, soweit sich ein Vorrang des Informationsbedürfnisses aus der Interessenabwägung ergibt, die verfassungskonform vorzunehmen und gerichtlich nachprüfbar ist (Hans. OLG, NJW 1995, 3399, 3400 [OLG Hamburg 24.08.1995 - 2 VAs 7/95] ; Tipke/Kruse, AO/FGO, § 30 AO Rd. 40; ferner BVerfG, NJW 1988, 3009 [BVerfG 25.07.1988 - 1 BvR 109/85] ; Landgericht "LG-Bremen" 12 Qs 746/79, NJW 1981, 592).

  • OLG Düsseldorf, 15.02.2017 - 3 Wx 297/16

    Recht des Eigentümers auf Umschreibung eines Grundbuchblatts mit dem Ziel der

    Das aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Art. 1 Abs. 1 und 2, 2 Abs. 1 GG abgeleitete Recht auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfG NJW 1984, 422) besteht gerade nicht schrankenlos, Der Einzelne muss Einschränkungen dieses seines Rechts im überwiegenden Allgemeininteresse, auf gesetzlicher Grundlage und unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des Gebots der Normenklarheit hinnehmen (BVerfG NJW 1988, 3009; BayObLG NJW-RR 1993, 475).
  • BFH, 27.10.1993 - I R 25/92

    Aufnahme eines US-Lizenzvertrages in die Lizenzkartei des Bundesamtes für

    Dieses sog. Recht auf informationelle Selbstbestimmung erfaßt nach der Rechtsprechung des BVerfG neben den Verhältnissen der persönlichen Lebensführung auch die beruflichen, betrieblichen, unternehmerischen und sonstigen wirtschaftlichen Verhältnisse (Urteil des BVerfG vom 17. Juli 1984 2 BvE 11, 15/83, BVerfGE 67, 100, 142; BVerfG-Beschlüsse vom 25. Juli 1988 1 BvR 109/85, NJW 1988, 3009; vom 24. Juli 1990 1 BvR 1244/87, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - NVwZ - 1990, 1162).
  • BayObLG, 14.05.1992 - 2Z BR 33/92

    Anspruch auf Umschreibung eines Grundbuchblattes, damit ein gelöschter

  • OLG München, 17.03.1992 - 5 U 6062/91

    Verletzung der Schadensgeringhaltungspflicht durch einen Geschädigten

  • OLG Celle, 21.01.2013 - 4 W 12/13

    Rechte des Grundstückseigentümers nach Löschung einer Zwangssicherungshypothek;

  • OLG Naumburg, 02.08.2013 - 12 Wx 9/13

    Grundbuchverfahren: Anspruch auf Umschreibung eines Grundstücks auf ein anderes

  • OLG Frankfurt, 25.06.2019 - 5 UF 35/19

    Akteneinsichtsgesuch nach § 58 Abs. 1 FamFG

  • OLG Brandenburg, 07.08.2001 - 11 VA 21/01

    Anfechtung der Verweigerung von Akteneinsicht und Erteilung von Auskünften im

  • OLG Brandenburg, 18.05.1998 - 2 VA 4/97

    Akteneinsicht aufgrund rechtlichem Interesse; Beginn der Verfahrensbeteiligung

  • OLG Brandenburg, 11.08.1997 - 2 VA 4/97

    Vorlage an den BGH auf Grund abweichender Entscheidungen der Oberlandesgerichte;

  • OLG Brandenburg, 10.08.1998 - 2 VA 11/97

    Akteneinsichtsrecht eines Dritten im Gesamtvollstreckungsverfahren

  • OLG Brandenburg, 22.07.2002 - 11 VA 29/01

    Zulässigkeit eines Antrags auf Auskunft darüber, ob über das Vermögen des

  • AG Köln, 26.10.2011 - 72 IN 30/11

    Insolvenzeröffnungsantrag wird mangels Masse abgewiesen; Abweisung der Eröffnung

  • LG Magdeburg, 29.03.1996 - 3 T 201/96

    Recht auf Einsichtnahme in ein Sachverständigengutachten i.R.e.

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